Bürgergeld in Deutschland – Anspruch, Höhe und Beantragung einfach erklärt
Der Artikel erklärt, was das Bürgergeld ist, wer Anspruch darauf hat und wie es finanziell unterstützt. Außerdem zeigt er, wie der Antrag gestellt wird und welche Rechte und Pflichten Empfänger haben.

Hallo zusammen und herzlich willkommen zu einem Thema, das für viele Menschen in Deutschland von großer Bedeutung ist: das Bürgergeld. Vielleicht haben Sie schon davon gehört, dass es den früheren „Hartz IV“-Begriff abgelöst hat, oder Sie machen sich Sorgen um Ihre finanzielle Situation und suchen nach Unterstützung.
Ganz egal, ob Sie gerade Ihre Arbeit verloren haben, Ihr Einkommen nicht mehr zum Leben reicht oder Sie einfach verstehen möchten, wie das soziale Netz in Deutschland funktioniert – dieser Artikel soll Ihnen eine klare und verständliche Orientierung bieten. Das Bürgergeld ist mehr als nur eine finanzielle Leistung; es ist eine Unterstützung, um wieder fest im Leben zu stehen und neue Perspektiven zu entwickeln.</p\p>
Wir wissen, dass behördliche Formulare und Paragraphen oft einschüchternd wirken können. Deshalb erklären wir Ihnen hier Schritt für Schritt, was das Bürgergeld ist, wer es beantragen kann, wie viel Unterstützung Sie erwarten dürfen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen. Keine Sorge, wir machen es so einfach wie möglich. Lassen Sie uns gemeinsam Licht ins Dunkel bringen!
Was ist das Bürgergeld (und warum gab es die Reform)?
Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 in Deutschland eingeführt und hat die bis dahin geltende Grundsicherung für Arbeitsuchende (bekannt als Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“) abgelöst. Es ist die zentrale Sozialleistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft (durch Arbeitseinkommen, Vermögen oder andere Sozialleistungen) decken können.
Die Idee hinter dem Bürgergeld
Die Reform zu Bürgergeld hatte mehrere Ziele, vor allem aber ging es darum, die Menschen besser zu unterstützen und den Fokus von reiner Arbeitsvermittlung auf ganzheitliche Förderung zu legen:
- Weniger Druck, mehr Kooperation: Das Bürgergeld sollte den Druck auf die Leistungsempfänger verringern und stattdessen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Jobcentern fördern. Das „Fordern“ sollte weniger im Vordergrund stehen als das „Fördern“.
- Fokus auf Weiterbildung und Qualifizierung: Statt schneller Vermittlung in irgendeinen Job steht jetzt die langfristige Integration in den Arbeitsmarkt durch Aus- und Weiterbildung stärker im Mittelpunkt. Man hat erkannt, dass ein guter Job mit Qualifikation nachhaltiger ist.
- Höhere Regelsätze: Die monatlichen Geldbeträge (die „Regelsätze“) wurden spürbar erhöht, um der Inflation und den gestiegenen Lebenshaltungskosten besser Rechnung zu tragen.
- Weniger Bürokratie, mehr Schonvermögen: Es wurden Regeln vereinfacht und die Freibeträge für Ersparnisse (das sogenannte „Schonvermögen“) deutlich erhöht. Das soll den Menschen die Angst nehmen, sofort alles aufbrauchen zu müssen.
Kurz gesagt: Das Bürgergeld soll ein „Bürgergeld“ sein, das den Menschen mehr Würde, Sicherheit und Perspektiven für die Zukunft bietet.
Wer hat Anspruch auf Bürgergeld (und wie viel gibt es)?
Der Anspruch auf Bürgergeld hängt von einigen Voraussetzungen ab. Es richtet sich an alle erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Voraussetzungen für den Anspruch
- Erwerbsfähigkeit: Sie müssen mindestens 15 Jahre alt und noch nicht im Rentenalter sein und mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Alleinerziehende, die sich um kleine Kinder kümmern, oder Personen, die noch zur Schule gehen.
- Hilfebedürftigkeit: Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer Familie (Bedarfsgemeinschaft) zu decken. Dabei werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt.
- Wohnsitz in Deutschland: Sie müssen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Keine vorrangigen Leistungen: Es darf keine andere Sozialleistung geben, die Ihren Bedarf vorrangig deckt (z.B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, Kinderzuschlag).
Auch Personen, die nicht erwerbsfähig sind (z.B. Kinder unter 15 Jahren oder dauerhaft kranke Personen), können Bürgergeld erhalten, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen Person leben, die Bürgergeld erhält.

Wie setzt sich das Bürgergeld zusammen?
Das Bürgergeld besteht aus mehreren Komponenten, die Ihren Gesamtbedarf abdecken sollen:
- 1. Regelsatz (Deckung des Lebensunterhalts): Dies ist der monatliche Grundbetrag für Essen, Kleidung, Strom, Telefon, Freizeit und andere persönliche Ausgaben. Die Höhe hängt davon ab, ob Sie alleine leben oder mit anderen Personen in einer Bedarfsgemeinschaft.
- 2. Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete & Nebenkosten): Die „angemessenen“ Kosten für Ihre Wohnung und Heizung werden übernommen. Was „angemessen“ ist, hängt von Ihrer Kommune und der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt ab.
- 3. Mehrbedarfe (für besondere Situationen): Wenn Sie sich in einer speziellen Situation befinden, können Sie zusätzliche Leistungen erhalten. Beispiele sind Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung oder für kostenaufwendige Ernährung bei bestimmten Krankheiten.
- 4. Bildungs- und Teilhabepaket (für Kinder und Jugendliche): Dies umfasst Leistungen wie Kosten für Schulausflüge, Lernförderung, Mittagessen in Kita/Schule, Sportvereine oder Musikunterricht.
Aktuelle Regelsätze (Stand 2024)
Die Regelsätze werden jährlich angepasst. Für 2024 gelten folgende monatliche Beträge:
- Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 €
- Partner in Bedarfsgemeinschaft: jeweils 506 €
- Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt: 451 €</li
- Kinder von 14 bis unter 18 Jahren: 471 €
- Kinder von 6 bis unter 14 Jahren: 390 €
- Kinder von 0 bis unter 6 Jahren: 357 €
Wichtig: Zu diesen Regelsätzen kommen noch die Kosten für Unterkunft und Heizung hinzu. Das ist der große Unterschied zum früheren Hartz IV: Das Bürgergeld bietet im ersten Jahr (der „Karenzzeit“) einen besseren Schutz für Ihre Wohnung. Die Kosten für Ihre Wohnung werden in diesem Zeitraum unabhängig von ihrer Höhe als angemessen anerkannt (es sei denn, die Kosten sind extrem hoch). Danach wird die Angemessenheit geprüft.
Einkommen und Vermögen – Was wird angerechnet?
Nicht jedes Einkommen oder Vermögen wird voll angerechnet. Es gibt Freibeträge, die Ihnen bleiben:
- Einkommen: Bei Erwerbstätigkeit (Minijob, Teilzeit) gibt es einen Grundfreibetrag von 100 €. Von einem Einkommen zwischen 100 € und 1.000 € dürfen Sie 20 % behalten. Von Einkommen über 1.000 € bis 1.200 € (oder 1.500 € bei Familien mit Kindern) dürfen Sie weitere 10 % behalten. Das soll sich lohnen, zu arbeiten.
- Vermögen: Während der Karenzzeit (erstes Jahr) darf jede Person in der Bedarfsgemeinschaft bis zu 40.000 € Schonvermögen haben. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Betrag um 15.000 €. Nach der Karenzzeit sinkt der Betrag auf 15.000 € pro Person (maximal 15.000 € für die erste Person, 15.000 € für die zweite usw. innerhalb der BG). Eine selbst bewohnte Immobilie von „angemessener“ Größe wird nicht als Vermögen angerechnet.
- Renten, Krankengeld, Kindergeld: Diese und ähnliche Leistungen werden in der Regel voll auf das Bürgergeld angerechnet.
Der Weg zum Bürgergeld: So stellen Sie den Antrag
Der Antrag auf Bürgergeld wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Das Jobcenter ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Bürgergeld und die Integration in den Arbeitsmarkt.
Schritt 1: Das zuständige Jobcenter finden
Sie finden Ihr zuständiges Jobcenter über die Website der Bundesagentur für Arbeit oder indem Sie einfach „Jobcenter [Ihre Stadt]“ googeln. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten und oft bereits die Antragsformulare online.
Schritt 2: Kontaktaufnahme und erste Informationen
Es ist ratsam, zunächst telefonisch oder persönlich Kontakt aufzunehmen, um einen ersten Termin zu vereinbaren. Dort können Sie Ihr Anliegen schildern und erhalten eine Liste der benötigten Unterlagen und die Antragsformulare.</p\p>
Schritt 3: Den Antrag ausfüllen (Unterlagen sammeln)
Das Herzstück ist der Hauptantrag (Formular „HA“). Dazu kommen verschiedene Anlagen, je nach Ihrer persönlichen Situation (z.B. Anlage EK für Einkommen, Anlage KDU für Kosten der Unterkunft, Anlage WEP für weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft).
Typische Unterlagen, die Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass (für alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft)
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuellen Mietzahlungen (Kontoauszug)
- Heiz- und Nebenkostenabrechnungen (die letzte Jahresabrechnung)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (von allen Konten)
- Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Kindergeld, Arbeitslosengeld I, etc.) der letzten 3-6 Monate
- Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Depotauszüge, Lebensversicherungen – denken Sie an die Freibeträge!)
- Nachweise über Versicherungen (Krankenversicherung, Haftpflicht)
- Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde (falls zutreffend)
Tipp: Machen Sie immer Kopien von allen Unterlagen, die Sie einreichen! Und lassen Sie sich den Empfang der Dokumente bestätigen.
Schritt 4: Antrag abgeben und auf Bescheid warten
Sie können den Antrag persönlich abgeben oder per Einschreiben verschicken. Nach der Abgabe prüft das Jobcenter Ihre Angaben. Dies kann einige Wochen dauern. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
Wichtig: Das Bürgergeld wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Warten Sie also nicht zu lange, wenn Sie Unterstützung benötigen! Es ist kein Fehler oder eine Schande, Hilfe zu suchen.
Ihre Rechte und Pflichten als Bürgergeld-Empfänger
Mit dem Bürgergeld gehen auch bestimmte Rechte und Pflichten einher. Das Jobcenter hat die Aufgabe, Sie zu unterstützen, aber Sie haben auch die Pflicht, an Ihrer Situation aktiv mitzuarbeiten.
Kooperation und Mitwirkungspflichten
- Termine wahrnehmen: Sie sind verpflichtet, zu allen Terminen im Jobcenter zu erscheinen. Wenn Sie verhindert sind, informieren Sie das Jobcenter frühzeitig. Ungentschuldigtes Fehlen kann zu Leistungskürzungen führen („Sanktionen“).
- Meldepflichten: Änderungen in Ihrer Lebenssituation, die sich auf Ihren Anspruch auswirken könnten, müssen Sie dem Jobcenter unverzüglich mitteilen (z.B. Aufnahme einer Arbeit, Umzug, Änderung des Einkommens, Erbschaft, Aufnahme einer Beziehung). Ehrlichkeit ist hier entscheidend.</li\p>
- Bewerbungsbemühungen: Sie sind verpflichtet, sich aktiv um Arbeit zu bemühen. Ihr Sachbearbeiter wird mit Ihnen eine „Eingliederungsvereinbarung“ abschließen, in der konkrete Schritte (z.B. Anzahl der Bewerbungen, Weiterbildungsmaßnahmen) festgehalten werden.
Förderung und Weiterbildung</h3
Das Bürgergeld legt großen Wert auf Qualifizierung. Das Jobcenter kann und soll Sie bei der Suche nach Weiterbildungen, Umschulungen oder anderen Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten! Sie sind eine Investition in Ihre Zukunft.
Was passiert bei Pflichtverletzungen (Sanktionen)?
Wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen (z.B. Termine unentschuldigt verpassen oder eine zumutbare Arbeitsaufnahme verweigern), kann das Jobcenter Ihre Leistungen kürzen. Diese Kürzungen sind gestaffelt:
- Bei der ersten Pflichtverletzung: Kürzung des Regelsatzes um 10 % für einen Monat.
- Bei der zweiten Pflichtverletzung: Kürzung um 20 % für zwei Monate.
- Bei jeder weiteren Pflichtverletzung: Kürzung um 30 % für drei Monate.
Im Gegensatz zu früher gibt es aber keine vollständige Leistungseinstellung mehr, und die Kosten für Unterkunft und Heizung dürfen nicht gekürzt werden. Das soll das Existenzminimum sichern.
Praktische Tipps für den Antrag und den Umgang mit dem Jobcenter
Der Umgang mit Behörden kann nervenaufreibend sein. Hier sind ein paar praktische Tipps, die Ihnen den Prozess erleichtern können:</p\p>
- Frühzeitig informieren: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Informieren Sie sich, sobald Sie absehen, dass Sie Unterstützung benötigen könnten.
- Alle Unterlagen kopieren: Jedes Dokument, das Sie einreichen, sollten Sie in Kopie für Ihre eigenen Akten behalten.
- Empfangsbestätigung: Lassen Sie sich immer den Empfang von wichtigen Unterlagen bestätigen (Datum und Unterschrift des Jobcenter-Mitarbeiters oder Sendebericht bei Fax/Einschreiben).
- Freundlich und kooperativ bleiben: Die Mitarbeiter im Jobcenter sind dazu da, Ihnen zu helfen. Eine respektvolle Kommunikation führt meist zu besseren Ergebnissen.
- Fragen stellen: Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach. Es ist besser, einmal mehr zu fragen, als Fehler zu machen.
- Bei Problemen Hilfe suchen: Wenn Sie sich überfordert fühlen oder Probleme mit dem Jobcenter haben, suchen Sie Unterstützung bei Sozialverbänden (z.B. VdK, SoVD), Caritas, Diakonie oder auf Fachanwälte spezialisierten Anwälten.
- Schonvermögen gut dokumentieren: Wenn Sie über Vermögen verfügen, das im Rahmen der Freibeträge liegt, stellen Sie sicher, dass Sie alle Nachweise dafür haben.</li
- Arbeitsuche dokumentieren: Führen Sie eine Liste Ihrer Bewerbungsbemühungen (Datum, Unternehmen, Position, Ergebnis). Das ist wichtig für das Jobcenter.
Das Bürgergeld als Chance nutzen
Das Bürgergeld ist ein wichtiges Fundament des Sozialstaats in Deutschland. Es soll Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen und ihnen eine echte Chance geben, wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Es ist keine Dauerlösung, sondern ein Sprungbrett.
Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung zu beantragen, wenn Sie diese benötigen. Informieren Sie sich gründlich, reichen Sie Ihre Unterlagen vollständig ein und nutzen Sie die angebotenen Förderungen. Das Bürgergeld ist nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern auch eine Einladung, in Ihre Zukunft zu investieren und neue Wege zu gehen. Nehmen Sie diese Chance wahr, um Ihre persönliche und berufliche Situation nachhaltig zu verbessern.



