Kindergeld & Elterngeld in Deutschland: Staatliche Hilfen für Familien verständlich erklärt
Der Artikel erklärt verständlich, wie Kindergeld und Elterngeld Familien in Deutschland finanziell unterstützen und wer Anspruch darauf hat. Außerdem zeigt er, wie die Leistungen beantragt werden und wie Eltern diese optimal kombinieren können.
Herzlich willkommen, liebe (werdende) Eltern und Familien! Die Geburt eines Kindes ist ein Wunder und bringt unendlich viel Freude mit sich – aber auch viele neue Fragen und Herausforderungen. Eine der häufigsten ist: Wie können wir die finanzielle Seite stemmen? Gerade in Deutschland gibt es glücklicherweise eine Reihe von staatlichen Leistungen, die Familien unterstützen sollen. Die beiden wichtigsten davon sind das Kindergeld und das Elterngeld.
Vielleicht haben Sie schon davon gehört, sind aber unsicher, wer genau Anspruch hat, wie viel Geld es gibt oder wie die Beantragung funktioniert. Keine Sorge, Sie sind damit nicht allein! Die bürokratische Sprache kann oft verwirrend sein, aber genau dafür sind wir hier: Wir erklären Ihnen Kindergeld und Elterngeld Schritt für Schritt, in einfacher Sprache und mit vielen praktischen Tipps.
Egal, ob Sie gerade Nachwuchs erwarten, Ihr Kind schon da ist oder Sie einfach nur Ihre Optionen verstehen möchten – dieser Leitfaden wird Ihnen helfen, die wichtigsten Familienleistungen in Deutschland zu durchschauen und das Beste für Ihre Familie herauszuholen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie gut informiert sind und sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Kind und Ihr Familienleben!
Kindergeld: Die Basis-Unterstützung für alle Kinder
Das Kindergeld ist eine der bekanntesten und unkompliziertesten staatlichen Leistungen in Deutschland. Es soll alle Eltern und Erziehungsberechtigten finanziell entlasten, unabhängig von ihrem Einkommen. Es ist eine Art „Grundbetrag“, der dabei hilft, die Kosten für den Unterhalt eines Kindes zu decken.
Wer bekommt Kindergeld?
Grundsätzlich haben alle Eltern oder Erziehungsberechtigten Anspruch auf Kindergeld, die in Deutschland leben und deren Kinder ihren Wohnsitz ebenfalls in Deutschland haben. Es ist nicht einkommensabhängig, das heißt, auch Gutverdiener erhalten Kindergeld.
Anspruch besteht für:
- Alle Kinder bis zum 18. Geburtstag (eigenes Kind, Adoptivkind, Pflegekind).
- Kinder bis zum 21. Geburtstag, wenn sie arbeitslos sind und sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben.
- Kinder bis zum 25. Geburtstag, wenn sie sich in Ausbildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) befinden oder ein freiwilliges soziales/ökologisches Jahr leisten.
- Es gibt auch Ausnahmen für Kinder mit Behinderung, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
Das Kindergeld wird in der Regel an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Bei getrennt lebenden Eltern muss entschieden werden, wer das Kindergeld erhält.
Wie viel Kindergeld gibt es (Stand 2024)?
Seit Januar 2023 ist das Kindergeld für alle Kinder einheitlich hoch.
- Pro Kind erhalten Sie monatlich 250 €.
Es gibt also keinen Unterschied mehr, ob Sie ein erstes, zweites, drittes oder viertes Kind haben – jedes Kind bringt die gleichen 250 €.
Wie und wo beantrage ich Kindergeld?
Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Das ist die zentrale Behörde dafür.
- Online-Antrag: Am einfachsten geht es online über das Portal der Familienkasse. Sie können den Antrag direkt am PC ausfüllen und elektronisch einreichen, wenn Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion besitzen.
- Formulare herunterladen: Alternativ können Sie die Formulare auf der Website der Familienkasse herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post schicken.
- Benötigte Unterlagen:
- Die ausgefüllten Antragsformulare (Hauptantrag Kindergeld, Anlage Kind für jedes Kind).
- Die Geburtsurkunde Ihres Kindes (meistens als Kopie).
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) und die Steuer-ID Ihres Kindes.
- Ggf. Nachweise über Ausbildung oder Arbeitslosigkeit bei älteren Kindern.</li
Tipp: Beantragen Sie das Kindergeld direkt nach der Geburt Ihres Kindes. Sie können es rückwirkend für bis zu sechs Monate erhalten, aber je früher, desto besser.
Elterngeld: Unterstützung nach der Geburt für Eltern und Familie
Das Elterngeld ist eine der wichtigsten Leistungen für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, um für ihr Kind da zu sein. Es soll den Verdienstausfall abfedern und gibt Ihnen die Möglichkeit, die erste Zeit intensiv mit Ihrem Baby zu verbringen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die:
- ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind (Ausnahme: ElterngeldPlus),
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt: Paare dürfen gemeinsam maximal 200.000 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt haben. Bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 150.000 €.

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Wie viel Elterngeld gibt es (und wie lange)?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen, das Sie vor der Geburt Ihres Kindes hatten. Es beträgt in der Regel 65 % bis 67 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt (je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen war).
- Mindestbetrag: Auch wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, erhalten Sie mindestens 300 € pro Monat.
- Höchstbetrag: Maximal gibt es 1.800 € pro Monat.
Drei Varianten des Elterngeldes:
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten, die Sie flexibel miteinander kombinieren können:
- 1. Basiselterngeld:
- Dauer: Maximal 12 Monate für einen Elternteil, insgesamt 12 Monate für beide Eltern. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen und einer davon mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt, gibt es zwei zusätzliche „Partnermonate“, also insgesamt 14 Monate.
- Regel: Die Auszahlung ist nur im ersten Lebensjahr des Kindes möglich. Ein Elternteil kann maximal 12 Monate Basiselterngeld beziehen.
- Höhe: Wie oben beschrieben (65-67 % des Nettoeinkommens, mind. 300 €, max. 1.800 €).
- 2. ElterngeldPlus:
- Dauer: Aus einem Basiselterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. So können Sie die Bezugsdauer verdoppeln. Statt 12 Monaten Basiselterngeld können Sie z.B. 24 Monate ElterngeldPlus beziehen.
- Regel: Es lohnt sich besonders, wenn Sie nach der Geburt Teilzeit arbeiten möchten. Die monatliche Auszahlung ist maximal halb so hoch wie das Basiselterngeld (mind. 150 €, max. 900 €), aber Sie beziehen es länger.
- Besonderheit: Wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten, können sie zusätzlich vier weitere „Partnerschaftsbonus-Monate“ mit ElterngeldPlus bekommen.
- 3. Partnerschaftsbonus-Monate:
- Dauer: Vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
- Regel: Wenn beide Elternteile im Partnerschaftsbonus-Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten (früher 25-30 Std.). Diese Regelung gilt für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden.
Beantragung des Elterngeldes (und wo?)
Das Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Diese ist je nach Bundesland oder manchmal sogar Kommune unterschiedlich. Eine schnelle Online-Suche nach „Elterngeldstelle [Ihre Stadt/Ihr Landkreis]“ bringt Sie zur richtigen Adresse.
Wichtige Unterlagen für den Elterngeldantrag:
- Das ausgefüllte Antragsformular (oft sehr umfangreich).
- Geburtsurkunde des Kindes (im Original).
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
- Nachweise über Ihr Einkommen vor der Geburt (Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz oder Geburt).
- Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld (falls zutreffend).
- Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn/Ende des Mutterschutzes.
- Ggf. Nachweis über die Arbeitszeit nach der Geburt (falls Sie Teilzeit arbeiten).
Tipp: Beantragen Sie Elterngeld innerhalb der ersten drei Lebensmonate Ihres Kindes, um keine Monate zu verlieren. Elterngeld kann nur drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden.
Praktischer Vergleich: Kindergeld und Elterngeld – Wie kombiniere ich es am besten?
Der größte Unterschied ist:
- Kindergeld ist eine pauschale Zahlung für jedes Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern, und wird bis ins junge Erwachsenenalter des Kindes gezahlt.
- Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung, die den Verdienstausfall nach der Geburt ausgleicht und nur für einen begrenzten Zeitraum (maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes) gezahlt wird.
Sie müssen beide Leistungen separat beantragen und Sie erhalten beide nebeneinander. Das Kindergeld wird übrigens nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Strategien für die Kombination
Basiselterngeld für volle erste Monate: Wenn Sie in den ersten 12-14 Monaten nach der Geburt nicht oder kaum arbeiten, ist das Basiselterngeld oft die beste Wahl, um einen hohen monatlichen Betrag zu erhalten.
ElterngeldPlus für längere Teilzeit: Wenn Sie nach ein paar Monaten wieder Teilzeit arbeiten möchten, ermöglicht Ihnen ElterngeldPlus, die Unterstützung über einen längeren Zeitraum zu strecken, während Sie gleichzeitig ein Teilzeitgehalt beziehen.
Partnerschaftsbonus: Wenn Sie beide als Paar arbeiten möchten, aber Ihre Arbeitszeit reduzieren, nutzen Sie den Partnerschaftsbonus. Hier können Sie vier weitere ElterngeldPlus-Monate bekommen.
Aufteilung der Partnermonate: Planen Sie genau, wer wann welche Elterngeldmonate nimmt. Klassisch ist, dass die Mutter die ersten 10-12 Monate nimmt und der Vater 2-4 Partnermonate (oft im Anschluss oder parallel). Denken Sie daran, dass die Partnermonate nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden können.
Besondere Situationen: Geringes Einkommen, Alleinerziehende, Geschwisterbonus
Der Staat bietet auch zusätzliche Unterstützung für Familien in besonderen Situationen an.
Für Alleinerziehende
Alleinerziehende können die Partnermonate alleine nutzen, das heißt, sie können bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen, ohne dass der andere Elternteil Elterngeld beantragen muss. Zudem profitieren sie von höheren Einkommensgrenzen für den Elterngeldanspruch (150.000 € zu versteuerndes Einkommen).
Für Familien mit geringem Einkommen (Zusätzlich zum Elterngeld)
Wenn Ihr Einkommen vor der Geburt sehr niedrig war, können Sie eventuell einen „Geschwisterbonus“ oder „Mehrlingszuschlag“ erhalten. Der Elterngeld-Mindestbetrag liegt bei 300 € (Basiselterngeld) bzw. 150 € (ElterngeldPlus).
Zusätzlich zum Elterngeld können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Das ist eine Leistung für Familien mit geringem Einkommen, die mit dem Kindergeld zusammen ausgezahlt wird und helfen soll, Kinderarmut zu vermeiden. Auch Wohngeld kann eine Option sein.
Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag
Wenn Sie bereits ältere Kinder haben, können Sie unter Umständen einen Geschwisterbonus beim Elterngeld erhalten. Wenn Sie Zwillinge, Drillinge etc. bekommen, erhalten Sie einen Mehrlingszuschlag (300 € pro weiterem Kind bei Basiselterngeld, 150 € bei ElterngeldPlus).
Fazit: Gut informiert durch den Familienalltag
Kindergeld und Elterngeld sind fantastische Unterstützungsmöglichkeiten für Familien in Deutschland. Sie entlasten finanziell und geben Ihnen die Freiheit, die erste Zeit mit Ihrem Kind so zu gestalten, wie Sie es sich wünschen.
Die Beantragung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber mit einer guten Planung und dem Sammeln aller Unterlagen ist es absolut machbar. Scheuen Sie sich nicht, die Ihnen zustehenden Leistungen zu beantragen – sie sind ein Recht und eine wertvolle Hilfe.
Nehmen Sie sich die Zeit, die verschiedenen Varianten des Elterngeldes zu verstehen und die für Ihre Familie beste Kombination zu wählen. So können Sie sich nicht nur über finanzielle Sicherheit freuen, sondern auch die kostbare Zeit mit Ihrem Nachwuchs in vollen Zügen genießen.



