Wohngeld & Mietzuschuss – So sichern Sie sich die Wohnraum-Unterstützung in Deutschland

Der Artikel erklärt, wie das Wohngeld Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen hilft, steigende Wohnkosten zu bewältigen, und zeigt, wer Anspruch hat. Außerdem wird erklärt, wie der Antrag funktioniert und warum sich die Wohngeld-Plus-Reform 2023 für viele lohnt.

Financial Analyst - Olivia Bennett 22/10/2025 27/10/2025
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Hallo und herzlich willkommen! Das Leben in Deutschland ist teuer geworden. Insbesondere die Mieten, ob in der Großstadt oder zunehmend auch im Umland, fressen einen immer größeren Teil des monatlichen Einkommens auf. Viele Menschen, die einer geregelten Arbeit nachgehen, fragen sich am Ende des Monats: Wie soll ich das alles noch bezahlen? Wenn Sie genau vor dieser Frage stehen, sind Sie nicht allein. Und es gibt eine wichtige staatliche Leistung, die genau hier ansetzt: das Wohngeld.

Vielleicht haben Sie den Begriff schon einmal gehört, dachten aber, er sei nur für Rentner oder Sozialhilfeempfänger. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum! Das Wohngeld wurde Anfang 2023 massiv reformiert (Stichwort: „Wohngeld-Plus“) und richtet sich jetzt an einen viel größeren Kreis von Menschen – an Familien, Alleinerziehende, Geringverdiener, Rentner und sogar Studierende unter bestimmten Bedingungen.

Es ist ein Zuschuss, der Ihnen hilft, Ihre Wohnkosten zu tragen, damit Ihnen mehr Geld zum Leben bleibt. Es ist keine Sozialhilfe, sondern eine Unterstützung für die Mitte der Gesellschaft. In diesem Artikel erklären wir Ihnen in einfacher Sprache, was das Wohngeld ist, wie Sie prüfen können, ob Sie Anspruch haben, und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen.

Was ist Wohngeld (und warum ist es 2024/2025 so wichtig)?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit geringerem Einkommen angemessen wohnen können, ohne dass die Miete zur Armutsfalle wird. Wichtig zu verstehen ist: Wohngeld ist ein vorrangiger Anspruch. Das bedeutet, bevor Sie andere Sozialleistungen wie das Bürgergeld beantragen, muss geprüft werden, ob Ihnen nicht vielleicht Wohngeld zusteht, um Ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder ganz zu vermeiden.

Der Unterschied: Mietzuschuss vs. Lastenzuschuss

Wenn wir von „Wohngeld“ sprechen, meinen wir meistens zwei verschiedene Dinge:

  • 1. Der Mietzuschuss: Das ist die Form des Wohngeldes für Menschen, die zur Miete wohnen (Mieter von Wohnungen oder Häusern).
  • 2. Der Lastenzuschuss: Das ist die Form für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum (z.B. einer Eigentumswohnung oder einem eigenen Haus), die ihre monatlichen Belastungen (z.B. Zinsen für einen Kredit, Grundsteuer, Bewirtschaftungskosten) nicht tragen können.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns hauptsächlich auf den Mietzuschuss, da dieser die Mehrheit der Anträge ausmacht, die Prinzipien sind jedoch sehr ähnlich.

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Die Revolution: Was hat die „Wohngeld-Plus-Reform“ geändert?

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das „Wohngeld-Plus“. Diese Reform war ein riesiger Schritt. Davor erhielten etwa 600.000 Haushalte Wohngeld; seit der Reform wird erwartet, dass bis zu zwei Millionen Haushalte Anspruch haben. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Höhere Beträge: Der durchschnittliche Wohngeldbetrag hat sich mehr als verdoppelt.
  • Mehr Berechtigte: Die Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben. Viel mehr Menschen, die vorher „zu viel“ verdient haben, haben jetzt Anspruch.
  • Heizkostenkomponente: Das neue Wohngeld enthält eine dauerhafte Komponente für Heizkosten, da diese in den letzten Jahren so stark gestiegen sind.
  • Klimakomponente: Es gibt einen kleinen Aufschlag für energetische Sanierungen, um höhere Mieten nach einer Modernisierung abzufedern.

Diese Reform ist der Grund, warum Sie unbedingt prüfen sollten, ob Sie anspruchsberechtigt sind, selbst wenn Sie es vor 2023 nicht waren!

Wer hat Anspruch? Die 3 Faktoren der Wohngeld-Berechnung

Ob Sie Wohngeld bekommen und wie viel, hängt von einer komplizierten Formel ab. Aber im Kern geht es um drei Hauptfaktoren:

Faktor 1: Die Anzahl der Haushaltsmitglieder

Das ist einfach: Je mehr Personen in Ihrem Haushalt leben (die „Haushaltsgemeinschaft“), desto höher ist Ihr Bedarf und desto höher sind die Einkommensgrenzen. Als Haushaltsmitglieder zählen alle Personen, die zusammen wohnen und wirtschaften (z.B. Ehepartner, Kinder, aber auch Verwandte).

Faktor 2: Das Gesamteinkommen des Haushalts

Hier wird es etwas komplizierter. Die Wohngeldstelle prüft das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Davon werden pauschale Abzüge für Steuern (10 %), Kranken- und Pflegeversicherung (10 %) und Rentenversicherung (10 %) gemacht. Das Ergebnis ist das „wohngeldrechtliche Einkommen“.

Es gibt Freibeträge, die dieses Einkommen weiter senken können, z.B. für Alleinerziehende, bei Schwerbehinderung oder wenn Unterhalt gezahlt wird. Das bedeutet: Ihr tatsächliches Nettoeinkommen ist nicht die Zahl, mit der gerechnet wird.

Wichtig: Wer ist (meist) ausgeschlossen? Personen, die bereits andere Sozialleistungen beziehen, die Wohnkosten beinhalten, sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Dazu gehören Empfänger von:

  • Bürgergeld (früher ALG II oder Hartz IV)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • BAföG (für Studierende) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) (für Azubis)

Es gibt aber Ausnahmen: Wenn Sie als Student z.B. keinen Anspruch auf BAföG „dem Grunde nach“ haben (z.B. im Urlaubssemester, Teilzeitstudium oder nach Überschreiten der Förderhöchstdauer), können Sie oft doch Wohngeld beantragen!

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Faktor 3: Die Höhe der Miete (und die „Mietstufe“)

Das Wohngeldamt zahlt nicht jede Miete in voller Höhe. Es gibt eine Obergrenze, die sogenannte „Höchstmiete“. Diese hängt davon ab, wie teuer das Wohnen in Ihrer Stadt oder Gemeinde ist.

Dafür ist Deutschland in sieben „Mietstufen“ eingeteilt:

  • Mietstufe I: Sehr günstige Gemeinden, oft im ländlichen Raum.
  • Mietstufe VII (7): Extrem teure Städte wie München, Berlin (teilweise), Hamburg, Frankfurt oder Stuttgart.

Je höher die Mietstufe Ihrer Stadt, desto höher ist die Miete, die maximal bezuschusst wird. Wenn Ihre Miete über diesem Höchstbetrag liegt, ist das kein Problem – Sie bekommen trotzdem Wohngeld, aber die Berechnung basiert nur auf dem Höchstbetrag, nicht auf Ihrer vollen Miete.

Wie viel Wohngeld kann ich bekommen?

Die genaue Berechnung ist sehr komplex. Es ist fast unmöglich, sie von Hand durchzuführen. Die gute Nachricht: Sie müssen es nicht selbst rechnen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt einen offiziellen, aber unverbindlichen Wohngeldrechner (auch „Wohngeld-Plus-Rechner“) online zur Verfügung. Dort geben Sie Ihre Haushaltsgröße, Ihr Bruttoeinkommen und Ihre Bruttokaltmiete ein und erhalten eine erste Schätzung.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung (Zahlen sind fiktiv!):

  • Szenario 1: Single in einer teuren Stadt (Mietstufe VI)
    Einkommen: 1.800 € brutto. Miete: 650 € warm.
    Möglicher Wohngeldanspruch: ca. 150 € – 250 € pro Monat.
  • Szenario 2: Alleinerziehend mit einem Kind in einer mittleren Stadt (Mietstufe IV)
    Einkommen: 2.200 € brutto. Miete: 700 € warm.
    Möglicher Wohngeldanspruch: ca. 200 € – 350 € pro Monat.

Nutzen Sie den Rechner! Viele Menschen sind überrascht, dass sie anspruchsberechtigt sind.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie Wohngeld

Das Wohngeld muss aktiv beantragt werden. Es wird nicht automatisch gezahlt und auch nicht rückwirkend (außer für den Monat der Antragstellung).

Wo stelle ich den Antrag? Die zuständige Stelle

Zuständig ist die lokale Wohngeldstelle (manchmal auch „Wohnungsamt“ oder Teil des Bürgeramtes) Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Eine schnelle Google-Suche nach „Wohngeldstelle [Ihr Wohnort]“ führt Sie zur richtigen Adresse.

Der Antrag und die notwendigen Dokumente (Unterlagen)

Der Antrag selbst ist ein mehrseitiges Formular. Viele Kommunen bieten dies bereits online an (Wohngeld-Digital). Sie müssen jedoch umfangreiche Nachweise über Ihre Situation beifügen. Seien Sie hier sehr sorgfältig – fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Die wichtigsten Dokumente sind in der Regel:

  • Ausgefüllter Wohngeldantrag (Hauptformular).
  • Mietvertrag (vollständig) und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug oder Schreiben des Vermieters).
  • Nachweise über alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder (z.B. die letzten 6-12 Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid, Minijob-Abrechnung).
  • Nachweis über Heizkosten (z.B. vom Energieversorger oder aus der Nebenkostenabrechnung).
  • Mietbescheinigung (ein Formular, das oft der Vermieter ausfüllen muss).
  • Nachweise über besondere Belastungen (z.B. Unterhaltszahlungen, Schwerbehindertenausweis).
  • Bei Studierenden: Nachweis über BAföG-Ablehnung oder Immatrikulationsbescheinigung.
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (um Einkommens- und Mietzahlungen zu belegen).

Fristen und Bearbeitungszeit (Geduld ist gefragt)

Der wichtigste Punkt: Wohngeld wird ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Behörde eingeht. Wenn Sie Ihren Antrag am 31. Oktober einreichen, bekommen Sie (nach Bewilligung) Geld für den gesamten Oktober.

Achtung: Lange Wartezeiten! Seit der Wohngeld-Plus-Reform sind die Wohngeldstellen überlastet. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Bearbeitung eines Antrags drei bis sechs Monate dauern kann. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen! Das Geld wird nach der Bewilligung vollständig nachgezahlt.

Tipps für Bewohner in Großstädten mit hohen Mieten

Wenn Sie in Berlin, München, Hamburg oder einer anderen teuren Stadt leben, ist das Thema Wohngeld besonders relevant.

  • Kennen Sie Ihre Mietstufe: Informieren Sie sich, welche Mietstufe Ihre Stadt hat (meist VI oder VII). Dadurch wissen Sie, welcher Miet-Höchstbetrag für Sie gilt.
  • Nicht selbst zensieren: Stellen Sie den Antrag auch dann, wenn Ihre Miete weit über dem Höchstsatz liegt. Sie erhalten vielleicht nicht den vollen Zuschuss, aber oft trotzdem einen signifikanten Betrag.
  • Wohngemeinschaften (WGs): Auch als WG-Bewohner können Sie Wohngeld beantragen. Hier wird es kompliziert (wer ist Haushaltsmitglied, wie wird die Miete geteilt?), aber es ist möglich.
  • Vorsicht bei Bürgergeld: Wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass selbst Wohngeld nicht reicht, um den Mindestbedarf zu decken, wird die Wohngeldstelle Sie möglicherweise an das Jobcenter verweisen (für Bürgergeld). Bürgergeld ist oft höher, da es den vollen Regelbedarf plus die (angemessene) Miete übernimmt, während Wohngeld „nur“ ein Zuschuss ist.

Ein Recht, das Sie nutzen sollten

Das Wohngeld ist kein Almosen. Es ist ein rechtmäßiger Anspruch für Bürgerinnen und Bürger, die hart arbeiten, aber von den explodierenden Wohnkosten überproportional belastet werden. Die Wohngeld-Plus-Reform war ein klares Signal der Politik, die arbeitende Mitte und Rentner zu entlasten.

Der Antragsprozess erfordert Geduld und Sorgfalt, aber der finanzielle Zugewinn kann monatlich einen echten Unterschied machen. Nutzen Sie die Online-Rechner für eine erste Schätzung. Wenn der Rechner „Ja“ sagt, sammeln Sie Ihre Unterlagen und stellen Sie den Antrag. Es ist Ihr gutes Recht, sich diese Unterstützung für ein bezahlbares Zuhause zu sichern.

Über den Autor

finanzexpertin mit fokus auf kreditkarten, persönliche budgetplanung und kluge geldgewohnheiten. sie hilft lesern, fundierte finanzielle entscheidungen zu treffen – mit klaren, vertrauenswürdigen empfehlungen, die auf den alltag zugeschnitten sind.